BranchenAngeboteEine Anfrage. Ihr nächster Schritt.

bAV in der Elternzeit: Beiträge, Zusatzschutz und Wiederbeginn klären

Die Elternzeit steht fest, aber die nächste bAV-Zahlung ist noch ungeklärt. Ordnen Sie zuerst die Entgeltphase ein und lassen Sie die Folgen für den konkreten Vertrag erklären. Eine Zahlungspause ist noch keine Aussage über sämtliche Leistungen.

KI-generiertes Symbolbild: Zwei geschlossene Mappen liegen neben fünf goldfarbenen Quadern mit zunehmender Höhe auf einem hellen Steintisch.
KI-generiertes Symbolbild

Beginnen Sie mit einer Zeitlinie für Entgelt und Beiträge

Wenn Beschäftigte in Elternzeit gehen, sollten Sie als Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge nicht erst beim nächsten Abrechnungslauf betrachten. Besprechen Sie, für welchen Zeitraum die Änderung vorgesehen ist und ob dabei Entgelt gezahlt wird. Eine entgeltlose Phase und eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit sind verschiedene Ausgangspunkte. Der Begriff Elternzeit allein beantwortet die Beitragsfrage deshalb noch nicht.

Legen Sie eine kurze Zeitlinie an: letzter Zeitraum mit dem bisherigen Entgelt, Beginn der geplanten Unterbrechung, gegebenenfalls Teilzeitbeginn und voraussichtliche Rückkehr. Kennzeichnen Sie vorläufige Daten als vorläufig. So kann die Personalabteilung unterscheiden, welcher Zahlungslauf tatsächlich geändert werden soll und welcher Termin zunächst nur für eine erneute Rücksprache vorgemerkt ist. Eine spätere Planänderung lässt sich daran konkret zuordnen.

Erfassen Sie daneben die bisherige Finanzierung. Welche Zahlung kommt aus Entgeltumwandlung, welche aus einer Arbeitgeberleistung und welche gegebenenfalls aus einer anderen vereinbarten Quelle? Verwenden Sie die Vertrags- und Zusageunterlagen statt einer bloßen Erinnerung an den monatlichen Gesamtbetrag. Sie brauchen diese Aufteilung, um jede Position gesondert prüfen zu lassen. Eine einzige Summe kann unterschiedliche Grundlagen verdecken.

Wenn Sie dafür Unterstützung bei Ihrer betrieblichen Versorgung suchen, nutzen Sie die kostenfreie und unverbindliche Anfrage zur betrieblichen Altersvorsorge. Beschreiben Sie zunächst den Arbeitgeberbedarf und die geplante entgeltlose Phase. Einzelne Vertragsnummern oder persönliche Gesundheitsangaben gehören in eine anschließend abgestimmte, geeignete Folgestrecke.

Fehlendes Entgelt und eigene Weiterzahlung auseinanderhalten

Das Betriebsrentengesetz sieht in § 1a Absatz 4 eine Fortsetzung mit eigenen Beiträgen vor, wenn bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt gezahlt wird. Der Arbeitgeber steht auch für Leistungen aus diesen Beiträgen ein. Dieser gesetzliche Ausgangspunkt ist von der Frage zu trennen, wie die Zahlung beim jeweiligen Versorgungsträger praktisch durchgeführt wird. Eine private Überweisung ohne abgestimmten Ablauf ersetzt diese Klärung nicht.

Beachten Sie auch die tarifliche Grundlage: § 19 erlaubt bestimmte Abweichungen von § 1a durch Tarifvertrag. Einschlägige tarifliche Regelungen können unter den dort genannten Voraussetzungen auch vereinbart sein. Lassen Sie deshalb prüfen, welche Regeln für den konkreten Betrieb und die Versorgung gelten. Dieser Ratgeber entscheidet nicht, ob eine bestimmte Tarifregelung auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden ist.

Sprechen Sie mit der beschäftigten Person darüber, ob eine eigene Zahlung gewünscht ist und finanziell geplant werden kann. Stellen Sie den Zahlungsweg, Beginn und vereinbarten Umfang zur Klärung zusammen. Nennen Sie eine gewünschte Zahlung nicht schon einen bestätigten unveränderten Vertrag. Erst die Antwort zum vorhandenen Vertrag zeigt, welche Umsetzung vorgesehen ist und welche offenen Fragen bleiben.

Bei Teilzeit mit Entgelt während der Elternzeit braucht es eine eigene Abstimmung. Prüfen Sie die Entgeltumwandlungsvereinbarung und die passende Abrechnung für diese Phase. Übernehmen Sie weder eine Einstellung aus dem entgeltlosen Zeitraum noch automatisch den früheren Umwandlungsbetrag. Ein verändertes Gehalt, eine geänderte Vereinbarung und der tatsächlich bestätigte Beitrag müssen zusammenpassen.

Eine Beitragsfreistellung am konkreten Vertrag erklären lassen

Falls eine Zahlungspause erwogen wird, fragen Sie nach der vorgesehenen Beitragsfreistellung und ihren Folgen. Was wird ab welchem Zeitpunkt geändert? Welche Leistungen weist der Vertrag anschließend aus? Eine ausbleibende Zahlung und eine bestätigte Vertragsänderung sollten nicht nur deshalb als gleich behandelt werden, weil beide auf dem Konto zunächst wie null Euro aussehen.

Ein konkretes Anbieterbeispiel hilft, die Rückfragen zu verstehen. KlinikRente beschreibt bei entgeltlosen Unterbrechungen eine Meldung der Personalabteilung an Allianz. Die dortigen Vertragsfragen erläutern außerdem Nachträge bei Beitragsfreistellung und späterem Wiederbeginn. Das ist der beschriebene Ablauf dieses Versorgungswerks, keine allgemeine Verfahrensregel für sämtliche bAV-Verträge oder Durchführungswege.

Fordern Sie für Ihre Versorgung die tatsächlich maßgebliche Bestätigung an. Sie sollte erkennbar machen, ob die Änderung bereits umgesetzt wurde oder welche Angaben noch fehlen. Bewahren Sie eine frühere Standmitteilung als früheren Stand auf. Wenn neue Leistungen ausgewiesen werden, vergleichen Sie nicht nur eine einzelne Rentenzahl, sondern auch den Zustand, für den sie berechnet wurde.

Eine spätere Darstellung mit erneut laufenden Beiträgen ist ebenfalls an Annahmen gebunden. Fragen Sie, ob der ausgewiesene Wert eine fortgesetzte Zahlung voraussetzt und welche Angaben garantiert oder lediglich berechnet beziehungsweise prognostiziert sind. Aufsteigende Vorsorgesymbole sind dafür kein Beleg. Entscheidend bleiben die Vertragsunterlagen und die erläuterten Voraussetzungen des jeweiligen Werts.

Zusatzschutz gesondert zur Sprache bringen

Prüfen Sie, ob die Versorgung außer Altersleistungen zusätzliche Absicherungen enthält. Gibt es etwa einen Baustein zur Einkommenssicherung oder eine Hinterbliebenenleistung? Halten Sie zunächst nur fest, welche Bausteine tatsächlich vereinbart sind. Eine allgemeine Produktbroschüre beweist nicht, dass sämtliche dort beschriebenen Leistungen im Vertrag der beschäftigten Person eingeschlossen wurden.

Fragen Sie anschließend nach den Auswirkungen der geplanten Änderung auf jeden vorhandenen Baustein. Bleibt er bestehen, wird er verändert oder ist eine gesonderte Vereinbarung nötig? Lassen Sie auch erklären, welche Voraussetzungen für eine spätere Wiederaufnahme gelten. Der Artikel nennt keine universelle Frist und verspricht weder unveränderte Leistungen noch eine Wiederaufnahme ohne weitere Prüfung.

KlinikRente weist in ihrem eigenen Ablauf ausdrücklich auf die gesonderte persönliche Kontaktaufnahme bei mitversicherter Einkommenssicherung hin. Daraus lässt sich eine nützliche Rückfrage für andere Verträge ableiten: Wer klärt die konkrete Fortführung des Zusatzschutzes? Die Antwort muss aus Ihrer Versorgung kommen. Die Anbieterinformation ist kein Nachweis, dass derselbe Kontakt oder dieselbe Lösung überall vorgesehen ist.

Achten Sie darauf, wer welche Information benötigt. Die Personalabteilung kann den organisatorischen Ablauf koordinieren, ohne persönliche Risikofragen im gesamten Betrieb zu verteilen. Vereinbaren Sie einen geeigneten Kontakt zwischen der beschäftigten Person und der zuständigen fachlichen Stelle. Ein kurzer Status zur Bearbeitung kann für die Verwaltung ausreichen; sensible Einzelangaben brauchen keinen Platz in einer allgemeinen Rückkehrliste.

Arbeitgeberleistungen haben eine eigene Grundlage

Ein bisheriger Arbeitgeberbeitrag sollte nicht ohne Prüfung mit dem umgewandelten Entgelt zusammengeführt werden. Lassen Sie klären, was die Zusage, die Versorgungsordnung oder eine einschlägige tarifliche Regelung für die konkrete Phase vorsieht. Unterscheiden Sie freiwillig vereinbarte Arbeitgeberleistungen vom gesetzlichen Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Die Zahlung im Vormonat sagt nicht allein, welcher Anspruch während der Elternzeit besteht.

Der gesetzliche Zuschuss nach § 1a Absatz 1a ist an die dort beschriebene Entgeltumwandlung und eingesparte Sozialversicherungsbeiträge gebunden. Eine Eigenzahlung während fehlenden Entgelts sollte deshalb nicht ungeprüft mit dem bisherigen Zuschuss abgebildet werden. Bitten Sie die zuständige Beratung und Abrechnung um die passende Einordnung. Der Text rechnet weder eine Ersparnis noch einen pauschalen Gesamtbeitrag vor.

Wenn Ihr Betrieb zusätzliche Leistungen weiterführen möchte, benennen Sie dies als eigene zu prüfende Entscheidung. Welcher Beitrag ist geplant, auf welche Grundlage stützt er sich und wie wird er umgesetzt? Eine gut gemeinte Zusage per Zuruf kann sonst von der tatsächlichen Abrechnung oder dem Vertrag abweichen. Lassen Sie offene Punkte lösen, bevor Sie der beschäftigten Person einen fertigen Ablauf bestätigen.

Stimmen Sie Meldung, Zahlung und Bestätigung zusammen ab

Benennen Sie eine verantwortliche Stelle im Unternehmen, die den Vorgang koordiniert. Diese Person hält fest, welche Entscheidung gewünscht ist, wer die Meldung bearbeitet und welche Bestätigung noch aussteht. Bei einem kleinen Betrieb kann das dieselbe Person sein, die die Abrechnung vorbereitet. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Ablauf mit erreichbarem Ansprechpartner.

Verwenden Sie für Meldungen den vom Versorgungsträger vorgesehenen Weg. Fragen Sie nach den erforderlichen Angaben und dem Termin, zu dem die Änderung verarbeitet werden kann. Dieser Ratgeber liefert kein allgemeines Änderungsformular. Ein Portalangebot oder eine E-Mail-Adresse für andere Vorgänge ist nicht automatisch der passende Weg für Ihre konkrete Unterbrechung.

Zu klärender Punkt Bestätigung für diesen Fall
Entgeltphase Ohne Entgelt oder Teilzeit mit tatsächlichem Beginn
Finanzierung Entgeltumwandlung und Arbeitgeberleistung getrennt
Gewünschte Änderung Eigenzahlung oder konkret geprüfte Unterbrechung
Vertragsfolgen Altersleistungen und vorhandene Zusatzbausteine
Abwicklung Zuständige Stelle, Zahlungsweg und Verarbeitungstermin
Wiederbeginn Vorgesehener Termin und noch offene Voraussetzungen

Kontrollieren Sie nach der Änderung, ob die Abrechnung und die erhaltene Vertragsbestätigung denselben Zeitraum betreffen. Falls nicht, klären Sie die Abweichung konkret mit Datum und betroffenem Beitrag. Eine Rückfrage zu einem bestimmten Lauf ist hilfreicher als die pauschale Bitte, die gesamte Versorgung noch einmal anzusehen. Notieren Sie, wann die Antwort beziehungsweise Korrektur erwartet wird.

Ein praktischer Sonderfall ist eine Entscheidung, die erst nach dem vorgesehenen Änderungsdatum eintrifft. Fragen Sie dann, welcher Beitrag bereits verarbeitet wurde und ob eine rückwirkende Änderung überhaupt möglich ist. Versprechen Sie weder eine Rückzahlung noch die unveränderte Zuordnung einer verspäteten Zahlung. Benennen Sie den betreffenden Monat und lassen Sie den tatsächlichen Buchungsstand erklären. Für die beschäftigte Person sollte deutlich bleiben, ob nur ein Wunsch aufgenommen wurde oder die Umsetzung bereits bestätigt ist.

Wenn verschiedene Stellen beteiligt sind, vereinbaren Sie eine Übergabe mit einem klaren offenen Punkt. „Anfrage läuft“ reicht weniger weit als „Zahlungsweg für eigene Beiträge ist noch unbestätigt; Rückmeldung durch die zuständige Vertragsbetreuung steht aus“. Halten Sie auch fest, wer die beschäftigte Person über die Antwort informiert. Diese kleine Unterscheidung verhindert, dass ein abgeschicktes Schreiben als erledigte Vertragsänderung in die nächste Abrechnung übernommen wird.

Den Wiederbeginn vor der ersten Rückkehrabrechnung vorbereiten

Merken Sie einen Kontakt vor der vorgesehenen Rückkehr vor. Dann lässt sich prüfen, ob der Termin unverändert gilt und ob die Person mit dem bisherigen Entgelt oder zunächst in Teilzeit zurückkehrt. Die frühere Beitragsvereinbarung sollte dabei nicht allein aus einer alten Abrechnung rekonstruiert werden. Ziehen Sie die vorhandene Vereinbarung und die Bestätigung zur Unterbrechung hinzu.

Fragen Sie beim Versorgungsträger, welche Erklärung und welche Voraussetzungen für den gewünschten Wiederbeginn benötigt werden. Lassen Sie vorhandenen Zusatzschutz ausdrücklich mitbetrachten. Eine interne Erinnerung im Kalender ist noch keine Wiederherstellung sämtlicher Vertragsleistungen. Kennzeichnen Sie, welche Punkte bestätigt wurden und welche vor dem nächsten Zahlungslauf noch zu bearbeiten sind.

Vergleichen Sie die erste passende Rückkehrabrechnung mit dem bestätigten Beitrag und dem aktuellen Vertragsnachtrag. Es geht nicht darum, sämtliche früheren Unterlagen erneut auszustellen. Prüfen Sie die Angaben, die sich durch die Unterbrechung verändert haben: Beginn, Finanzierung und vereinbarte Leistungen. Bei einer späteren Verlängerung der Elternzeit beginnt die Abstimmung am geänderten Zeitraum erneut.

Lassen Sie sich bei unterschiedlichen Zahlen den jeweiligen Berechnungsstand erläutern. Eine Standmitteilung aus der beitragsfreien Phase und ein Nachtrag mit künftig laufenden Beiträgen beantworten unterschiedliche Fragen. Notieren Sie zu einem Vergleich den Stichtag und die vorausgesetzte Zahlung. So vermeiden Sie, eine veränderte Hochrechnung als bereits gutgeschriebene Leistung zu verstehen. Die Rückkehrentscheidung sollte sich auf bestätigte Vertragsangaben stützen, nicht auf die optisch größere Zahl in einer neuen Übersicht.

Ein überschaubarer Vorgang braucht eine klare Entscheidung

Ein fiktiver Betrieb plant die Elternzeit einer Mitarbeiterin. Zunächst ist eine entgeltlose Phase vorgesehen, später eine Rückkehr in Teilzeit. Die Mitarbeiterin möchte wissen, ob sie eigene Beiträge zahlen kann. Die Personalabteilung klärt dafür Finanzierung, Zahlungsweg und vorhandenen Zusatzschutz. Sie trägt die spätere Teilzeit als neuen Prüftermin ein, statt den früheren Umwandlungsbetrag bereits für diese Phase zu bestätigen.

Das Beispiel enthält keine Empfehlung für einen bestimmten Beitrag und keine Zusage zu einem Versicherungsvertrag. Es zeigt, warum drei Zeitpunkte getrennt werden sollten: Beginn der entgeltlosen Phase, eine mögliche eigene Weiterzahlung und die Rückkehr mit Entgelt. Für jeden Schritt braucht es eine passende Antwort. So lässt sich auch eine geänderte Familienplanung bearbeiten, ohne aus einer früheren Entscheidung einen unbegrenzten Dauerauftrag abzuleiten.

Nutzen Sie die unverbindliche Anfrage zur bAV für Ihren Betrieb, wenn Sie diese Abläufe fachlich abstimmen möchten. Die Anfrage ist kostenfrei. Nennen Sie den gewünschten Unterstützungsbedarf für Elternzeit und Wiederbeginn. Die konkrete Beitragsänderung und ihre Folgen vereinbaren Sie anschließend anhand der tatsächlichen Zusage und Vertragsunterlagen.

Quellen und weiterführende Informationen

Von der Orientierung
zur Anfrage.

Wählen Sie Ihr Anliegen auf der Seite für Betriebliche Altersvorsorge und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.

Anfrage starten