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Tankentsorgung

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Ausgeschaltet, stillgelegt oder ausgebaut?

Ein Tank wird nicht schon dadurch dauerhaft stillgelegt, dass die Heizung keinen Brennstoff mehr entnimmt. Die AwSV versteht darunter die dauerhafte Außerbetriebnahme. Dazu gehört unter anderem, wassergefährdende Stoffe so weit wie technisch möglich zu entfernen und eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Ob der gereinigte Behälter anschließend am Standort verbleiben kann oder entfernt wird, ist eine weitere Entscheidung. Für einen neuen Hobbyraum im Keller ist der Ausbau meist Teil des gewünschten Ergebnisses; bei einem Erdtank müssen auch die Verhältnisse im Boden und die spätere Flächennutzung geklärt werden.

Diese Unterscheidung erklärt, weshalb zwei Angebote für denselben Tank einen sehr unterschiedlichen Umfang haben können. Beim Erdtank: Stilllegung oder Ausbau geht es zusätzlich um Zugänglichkeit, Erdarbeiten und die Wiederherstellung der Oberfläche. Eine geplante Befahrung oder Bebauung lässt sich nicht allein aus dem Zustand des Tanks beurteilen. Dafür können weitere fachliche Planungen nötig sein.

Auch ein nahezu leerer Tank enthält noch Stoffe

Die Füllstandsanzeige sagt wenig darüber aus, welche Ablagerungen am Boden zurückbleiben. Nutzbares Restöl, Wasser und schlammige Rückstände erfordern unterschiedliche Behandlung. Ob sich vorhandenes Öl weiterverwenden lässt, hängt von dessen Zustand und einer geeigneten Übernahmemöglichkeit ab. Deshalb sollte der Betrieb den Umgang mit Restöl und Rückständen vor Beginn festlegen. Ein vermeintlich leerer Behälter ist keine Grundlage für eigenständige Trenn- oder Ausbauarbeiten.

Unterlagen müssen zum ausgeführten Vorhaben passen

Bei einer fachbetriebspflichtigen Tätigkeit weist der beauftragte Betrieb seine entsprechende Qualifikation nach. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob für die konkrete Anlage eine Prüfung bei Stilllegung erforderlich ist. Sie richtet sich nach den einschlägigen AwSV-Vorgaben und den Anlagenmerkmalen. Eine pauschale Aussage für sämtliche Keller- und Erdtanks wäre deshalb unzuverlässig.

Bewahren Sie den Nachweis über die ausgeführten Arbeiten, die zugehörigen Entsorgungsunterlagen und gegebenenfalls den Sachverständigenbericht zusammen auf. So bleibt nachvollziehbar, was entfernt wurde und welche Teile möglicherweise verblieben sind. Die Prüfung von Leistungsumfang und Abschlussunterlagen hilft, diese Fragen schon vor der Beauftragung zu stellen.