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Haus leer während der Sanierung: Wohngebäudeversicherung rechtzeitig abstimmen

Die Handwerker kommen, und für einige Monate wohnen Sie anderswo. Das Haus ist weiterhin versichert – doch die bisherige Nutzung verändert sich. Stimmen Sie Leerstand und Bauarbeiten rechtzeitig mit Ihrem Versicherer ab, statt sich auf die alte Beschreibung des Gebäudes zu verlassen.

Symbolbild eines gepflegten Wohnhauses
KI-generiertes Symbolbild

Beschreiben Sie die Bauphase statt nur den geplanten Auszug

Ein Haus wird nicht mehr bewohnt, während Leitungen erneuert und mehrere Räume umgebaut werden. Vielleicht kommen täglich Handwerker, vielleicht bleibt es zwischen einzelnen Arbeiten längere Zeit leer. Für die Abstimmung des Versicherungsschutzes ist dieser Unterschied relevant. „Wir sanieren etwas“ beschreibt die neue Situation deshalb nicht ausreichend. Geben Sie an, was gemacht wird und wie das Gebäude währenddessen genutzt wird.

Erstellen Sie eine kurze Übersicht mit Beginn, voraussichtlicher Dauer und den geplanten Arbeiten. Notieren Sie, ob das ganze Haus oder nur ein Teil ungenutzt bleibt. Ergänzen Sie, ob Heizung und Wasserleitungen in Betrieb bleiben sollen und ob größere Öffnungen an Dach oder Gebäudehülle vorgesehen sind. Dabei geht es zunächst um Tatsachen, die der Versicherer zur Prüfung braucht, nicht um Ihre eigene rechtliche Einordnung.

Unterscheiden Sie Planung und tatsächlichen Ablauf. Wenn der Auszug bereits feststeht, die Bauzeit aber noch unsicher ist, nennen Sie beides. Eine erwartete Rückkehr ist kein sicherer Termin. Ändert sich der Umfang später, sollte die neue Situation erneut abgestimmt werden. Bewahren Sie dafür die erste Beschreibung auf, damit sich nachvollziehen lässt, welche Angaben bei der bisherigen Antwort zugrunde lagen.

Über eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage zur Wohngebäudeversicherung können Sie Angebote für Ihren Gebäudeschutz vergleichen. Für die Meldung einer Veränderung am bereits versicherten Haus wenden Sie sich zusätzlich direkt an Ihren bisherigen Versicherer. Die allgemeine Angebotsanfrage ersetzt diese Mitteilung oder eine erforderliche Zustimmung nicht.

Prüfen Sie Ihre Bedingungen und holen Sie die konkrete Antwort ein

Suchen Sie den Versicherungsschein und die zu Ihrem Vertrag gehörenden Bedingungen heraus. Aktuelle Musterbedingungen sind eine Orientierung, aber nicht automatisch Inhalt Ihres bestehenden Vertrags. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht die VGB 2022 ausdrücklich als unverbindliches Muster mit möglichen abweichenden Vereinbarungen. Ihr Versicherer muss die konkrete Situation anhand Ihres tatsächlichen Schutzes einordnen.

Die GDV-Musterbedingungen nennen unter anderem das überwiegende Nichtnutzen eines Gebäudes und ein teilweise oder vollständig entferntes Dach als Beispiele für Änderungen, die für eine Gefahrerhöhung relevant sein können. Daraus folgt keine pauschale Aussage, dass jede Renovierung und jeder kurze Aufenthalt anderswo dieselben Folgen haben. Entscheidend sind die Umstände und die maßgeblichen Regelungen. Fragen Sie gezielt, wie Ihr geplanter Ablauf behandelt wird.

§ 23 Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwischen einer selbst veranlassten Gefahrerhöhung, einer erst später erkannten Veränderung und einer unabhängig vom eigenen Willen eingetretenen Gefahrerhöhung. Bei einer selbst veranlassten Gefahrerhöhung ist die vorherige Einwilligung des Versicherers relevant; für die anderen genannten Fälle enthält die Vorschrift Anzeigepflichten. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, sollten Sie deshalb vor Beginn klären lassen.

Bitten Sie um eine nachvollziehbare Antwort zu den übermittelten Angaben. Ist die Bauphase unter dem bestehenden Vertrag berücksichtigt? Werden eine Zustimmung, Anpassung oder zusätzliche Vorgaben benötigt? Ab welchem Datum gilt die bestätigte Vereinbarung und wie lange? Eine Empfangsbestätigung für Ihre Nachricht beantwortet diese Fragen noch nicht. Bewahren Sie die konkrete Antwort zusammen mit Ihrer Beschreibung auf.

Handwerkerbesuche sind nicht automatisch eine vereinbarte Kontrolle

Während der Bauphase ist vielleicht fast täglich jemand im Haus. Trotzdem sollten Sie nicht voraussetzen, dass die Anwesenheit eines Betriebs jede erforderliche Kontrolle abdeckt. Ein Elektriker kommt für einen bestimmten Auftrag; er prüft nicht automatisch das gesamte Gebäude auf alle versicherungsrelevanten Auffälligkeiten. Entscheiden Sie mit dem Versicherer und den beteiligten Personen, wie die nötigen Aufgaben tatsächlich erfüllt werden sollen.

Das GDV-Muster enthält besondere Sicherheitsvorschriften für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile. Dazu gehören ausreichend häufige Kontrollen sowie Maßnahmen an wasserführenden Anlagen. Diese Regelung ist keine allgemeine Anweisung, in jedem Haus exakt alle zwei Tage nachzusehen. Fragen Sie nach den Vorgaben Ihres Vertrags und danach, wie diese für die konkrete Sanierungsphase umzusetzen sind.

Klären Sie, wer zuverlässig Zugang hat, welche Bereiche erreicht werden können und wer bei einer Auffälligkeit informiert wird. Das kann besonders wichtig werden, wenn Räume abgesperrt sind oder Schlüssel während der Arbeiten wechseln. Eine Person sollte nicht als zuständig eingeplant werden, ohne dass die Aufgabe mit ihr vereinbart wurde. Auch Urlaubszeiten oder längere Arbeitspausen gehören in den Ablauf.

Halten Sie die vereinbarten Kontrollen nachvollziehbar fest. Eine einfache Notiz mit Datum, kontrollierten Bereichen und einem möglichen Befund kann bei Rückfragen helfen. Fragen Sie, welche Dokumentation Ihr Versicherer erwartet. Ein selbst angelegtes Protokoll garantiert keine Leistung im Schadenfall, macht aber die tatsächlich ausgeführten Schritte besser nachvollziehbar als eine bloße Erinnerung an gelegentliche Besuche.

Stimmen Sie Wasser und Heizung mit der Bauplanung ab

Wasserführende Anlagen sind während einer Sanierung oft ein besonderer Punkt. Vielleicht müssen einzelne Leitungen für Arbeiten außer Betrieb genommen werden. Vielleicht wird das Gebäude weiterhin versorgt, obwohl dort niemand wohnt. Lassen Sie den Fachbetrieb erklären, welche Teile betriebsbereit bleiben und welche Maßnahmen technisch erforderlich sind. Übertragen Sie diese Angaben anschließend in die Abstimmung mit dem Versicherer.

Die GDV-Musterbedingungen sehen für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile vor, wasserführende Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Für die kalte Jahreszeit nennen sie außerdem Anforderungen an ausreichendes Beheizen und dessen Kontrolle beziehungsweise an Maßnahmen an wasserführenden Anlagen. Welche Vorschriften für Ihren konkreten Vertrag und Aufbau gelten, muss gesondert geklärt werden. Eine verbleibende Nutzung einzelner Bereiche kann dabei eine eigene Prüfung verlangen.

Schalten Sie deshalb nicht auf Grundlage eines pauschalen Tipps sämtliche Anlagen selbst ab. Eine Heizungsanlage und ihre Leitungen müssen fachlich betrachtet werden. Klären Sie, wer Absperrung, Entleerung oder die vorgesehene Betriebsweise übernimmt und wie sie mit den Arbeiten zusammenpasst. Wenn Handwerker zeitweise Wasser benötigen, gehört auch die erneute Inbetriebnahme in die Vereinbarung.

Eine fiktive Familie zieht über den Winter für die Badsanierung aus. Der Betrieb möchte einige Anlagen weiter nutzen, während andere Räume nicht betreten werden. Die Familie meldet diese konkrete Planung und lässt die erforderlichen Maßnahmen abstimmen. Das Beispiel gibt keine technische Lösung vor. Es zeigt, weshalb „Die Heizung läuft doch noch“ die Prüfung von Wasseranlagen, Zugängen und Kontrollaufgaben nicht ersetzt.

Dachöffnung und veränderte Gebäudehülle gesondert nennen

Eine neue Wandfarbe und ein geöffnetes Dach sind unterschiedliche Bauzustände. Wenn Dachflächen vorübergehend entfernt, Fenster ausgebaut oder größere Öffnungen hergestellt werden sollen, nehmen Sie das ausdrücklich in die Beschreibung auf. Nennen Sie den vorgesehenen Zeitraum und die geplante Sicherung durch die ausführenden Betriebe. So lässt sich die Versicherungsfrage auf den tatsächlichen Zustand beziehen.

Lassen Sie sich vom Betrieb erläutern, wer die Sicherung außerhalb der Arbeitszeiten übernimmt und was bei einer Verzögerung geschieht. Ein geplanter Arbeitstag kann sich verlängern; das Haus bleibt möglicherweise über eine Pause im veränderten Zustand. Fragen Sie, welche dieser Informationen der Versicherer für seine Einordnung benötigt und ob die Bestätigung auch eine verlängerte Bauphase umfasst.

Unterscheiden Sie vorhandenes Gebäude, Bauarbeiten und neu hinzukommende Teile. Eine Wohngebäudeversicherung ist kein pauschaler Ersatz für jede Absicherung, die ein Bauvorhaben benötigen kann. Ob ergänzender Schutz sinnvoll oder erforderlich ist, sollten Sie konkret besprechen. Aus dem Vorhandensein eines alten Versicherungsscheins folgt keine Zusage für sämtliche Risiken der Baustelle oder für jede Leistung eines Handwerkers.

Verlangen Sie keine pauschale Aussage „ist alles versichert“, wenn die Bauzustände noch gar nicht beschrieben wurden. Eine brauchbare Antwort nennt den versicherten Umfang und offene Punkte. Lassen Sie besonders bei größeren Eingriffen festhalten, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Absicherung gegebenenfalls zusätzlich geprüft werden soll. Die technische Ausführung bleibt dabei Aufgabe der zuständigen Fachbetriebe.

Eine Verzögerung braucht eine neue Rückmeldung

Manche Sanierungen dauern länger als geplant. Wenn die ursprüngliche Antwort des Versicherers von einem bestimmten Zeitraum ausgeht, dürfen Sie eine Verlängerung nicht einfach als mit bestätigt betrachten. Melden Sie den neuen Stand mit voraussichtlicher Dauer und den Bauzuständen, die weiterhin bestehen. Fragen Sie, ob die bisherige Vereinbarung angepasst werden muss.

Beschreiben Sie außerdem Änderungen des Umfangs. Vielleicht bleibt das Dach länger geöffnet, zusätzliche Leitungen werden erneuert oder ein Gebäudeteil kann vorerst nicht genutzt werden. Diese Angaben sind wichtiger als die allgemeine Mitteilung, dass sich die Handwerker verspäten. Halten Sie fest, was gegenüber der ersten Beschreibung anders geworden ist und welche Maßnahmen bis zur Fertigstellung gelten sollen.

Auch eine teilweise Rückkehr verändert die Situation. Ziehen Sie wieder ins Erdgeschoss, während das Obergeschoss ungenutzt bleibt, ist das nicht automatisch der frühere Normalbetrieb. Nennen Sie die genutzten und nicht genutzten Bereiche. Lassen Sie die Vorgaben für Zugang, Kontrollen und Anlagen erneut zuordnen, soweit die bisherige Antwort diesen Zustand nicht bereits berücksichtigt.

Führen Sie die Rückmeldungen in zeitlicher Reihenfolge zusammen. Dazu gehören Ihre Nachrichten, Antworten, geänderte Vereinbarungen und relevante Übergaben der Betriebe. Sie brauchen keine lückenlose Fotodokumentation jeder Arbeitsstunde. Entscheidend ist, dass Sie die maßgeblichen Änderungen und die dazu getroffenen Absprachen wiederfinden können, wenn später eine Frage zum Schutz auftaucht.

Bei einem Schaden zählen Sachverhalt und vereinbarter Schutz

Leerstand oder Sanierung bedeutet nicht automatisch den vollständigen Verlust jeder Versicherungsleistung. § 26 Versicherungsvertragsgesetz regelt Folgen einer Gefahrerhöhung mit unterschiedlichen Voraussetzungen und berücksichtigt unter anderem Verschulden und bestimmte Zusammenhänge mit dem Versicherungsfall. Eine pauschale Aussage „leer gleich unversichert“ ist daher ebenso wenig hilfreich wie die Zusage, es könne nichts am bisherigen Schutz ändern.

Tritt ein Schaden ein, wenden Sie sich an Ihren Versicherer und schildern Sie den Ablauf vollständig. Geben Sie den tatsächlichen Bauzustand, die Nutzung und die bereits erfolgte Abstimmung an. Halten Sie die angeforderten Unterlagen bereit. Ob und in welchem Umfang eine Leistung geschuldet ist, muss am konkreten Fall geprüft werden; dieser Ratgeber kann das nicht vorwegnehmen.

Für Ihre Vorbereitung ist daraus eine klare praktische Aufgabe abzuleiten: Klären Sie Änderungen frühzeitig und führen Sie die vereinbarten Maßnahmen tatsächlich aus. Eine schriftliche Antwort hilft nur in Bezug auf die zugrunde gelegten Angaben. Wenn die Baustelle später anders aussieht, braucht diese Abweichung ebenfalls Aufmerksamkeit. Die beste Ablage ersetzt keine aktuelle Abstimmung.

Unterscheiden Sie dabei den eigenen Gebäudeschaden von möglichen Ansprüchen gegen einen beteiligten Betrieb. Das können verschiedene Prüfungen sein. Notieren Sie Beobachtungen und Ansprechpartner, ohne ungeklärte Ursachen vorschnell als feststehend darzustellen. Die Aussage eines Handwerkers zum technischen Befund ist nicht automatisch die Deckungsentscheidung Ihres Wohngebäudeversicherers.

Bereiten Sie Rückkehr und künftigen Vertrag gemeinsam vor

Zum Ende der Arbeiten sollten Sie nicht nur den Umzug planen. Melden Sie dem Versicherer den Abschluss beziehungsweise die neue Nutzung, wenn das nach Ihrer Vereinbarung erforderlich ist. Beschreiben Sie Änderungen am Gebäude, die für den künftigen Schutz geprüft werden sollen. Ein veränderter Ausbau oder eine andere Nutzung kann über die vorübergehende Bauphase hinaus Bedeutung haben.

Prüfen Sie, ob zeitlich begrenzte Absprachen beendet oder auf den normalen Betrieb umgestellt werden müssen. Lassen Sie bestätigen, welche Unterlagen anschließend maßgeblich sind. Bewahren Sie ältere Versionen weiterhin nachvollziehbar auf. So bleibt erkennbar, welcher Stand während der Sanierung und welcher nach der Rückkehr galt.

Für einen Angebotsvergleich nutzen Sie die unverbindliche Anfrage zur Wohngebäudeversicherung. Die Anfrage ist kostenfrei. Beschreiben Sie im Folgegespräch die Sanierung, einen vorübergehenden Leerstand und die aktuelle Gebäudeausstattung. Ein neues Angebot ersetzt weder die erforderliche Abstimmung mit dem bisherigen Versicherer noch eine Prüfung bereits eingetretener Schäden.

Vor dem Auszug sollte Ihre Übersicht damit vier Fragen beantworten: Welche Änderungen sind gemeldet, welche Antwort liegt vor, wer setzt die vereinbarten Maßnahmen um und wann wird erneut abgestimmt? Damit lässt sich die Bauphase praktisch organisieren. Der Versicherungsschutz wird anhand des konkreten Vertrags und der bestätigten Situation geprüft, während Sie sich um die Renovierung Ihres Hauses kümmern.

Quellen und weiterführende Informationen

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