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KI-generiertes Symbolbild: Dunkelpetrolfarbene Zahnbürste, zahnärztlicher Mundspiegel und geschlossenes graues Buch auf einer helltürkisen Ablage.
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Wann möchten Sie den zusätzlichen Zahnschutz?

Welche Leistungen sind Ihnen besonders wichtig?

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So ordnen wir Ihre Anfrage regional zu.

Wie können wir Sie erreichen?

Informationen zur Verwendung Ihrer Angaben und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Vorhaben beschreiben

    Sie beantworten wenige Fragen zu Ihrer Zahnzusatzversicherung und nennen Ihre Postleitzahl.

  2. Weitergabe an Anbieter

    Wir geben Ihre Anfrage an passende Versicherungsanbieter oder Vermittler weiter.

  3. Rückmeldung erhalten

    Die Anbieter melden sich mit ihrer Rückmeldung bei Ihnen. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich, Sie entscheiden in Ruhe.

Welchen Eigenanteil möchten Sie besser absichern?

Bei Zahnzusatzschutz macht es einen Unterschied, ob Ihnen vor allem Zahnersatz, bestimmte Behandlungen oder regelmäßige Vorsorge wichtig sind. Ein jährlicher Zuschuss zur Zahnreinigung lässt sich leicht überblicken. Für eine aufwendige Versorgung mit Kronen oder Implantaten müssen dagegen mehrere Grenzen zusammen geprüft werden. Setzen Sie deshalb im Angebotsgespräch einen Schwerpunkt: Welche Kosten möchten Sie selbst tragen können, und bei welchen wünschen Sie vertragliche Unterstützung?

Branchenangebote ermöglicht eine Anfrage für neuen Zahnzusatzschutz, die Prüfung eines vorhandenen Vertrags oder einen Versicherungswechsel. Sie können auch zunächst Orientierung suchen. Die konkrete Tarifauswahl erfolgt anhand Ihres Bedarfs und der persönlichen Annahmebedingungen mit Versicherungsanbietern oder Vermittlern.

Zahnstatus und Tarifregeln gemeinsam prüfen

Nennen Sie im weiteren Gespräch, ob bereits Zähne fehlen, Zahnersatz vorhanden ist oder eine Behandlung empfohlen wurde. Eine bekannte Maßnahme ist häufig nicht mehr neu versicherbar. Auch die Werbung mit einem schnellen Leistungsbeginn beantwortet diese Frage nicht. Bei unklarem Stand helfen die Unterlagen der Praxis; die Einordnung laufender und angeratener Behandlungen zeigt, weshalb der tatsächliche Verlauf zählt.

Lassen Sie sich bei einem Angebot die Erstattung anhand derselben Kostenplanung erläutern. Wird die Kassenleistung in einen genannten Prozentsatz eingerechnet? Welche Material- und Laborkosten sind anerkannt? Welche anfängliche Leistungsstaffel oder dauerhafte Höchstgrenze greift zusätzlich? Erst daraus ergibt sich, welcher Eigenanteil trotz Versicherung bleiben kann. Für Implantate und Zahnersatz lohnt besonders der Blick auf die einzelnen Bestandteile der Versorgung.

Wenn bereits Schutz besteht, legen Sie den alten Vertrag daneben. Ein neuer Tarif kann höhere Prozentwerte nennen und durch neue Anfangsgrenzen zunächst weniger leisten. Prüfen Sie den Vertragswechsel deshalb vor einer Kündigung vollständig. Mit Ihrer unverbindlichen Anfrage zum Zahnzusatzschutz beginnen Sie die Klärung; eine Kostenübernahme für eine bestimmte Behandlung wird damit noch nicht vereinbart.