Wissen für Ihre Entscheidung
Bezugsrecht und Vertragsrollen bei der Risikolebensversicherung
Wer den Vertrag abschließt, wessen Leben versichert ist und wer Geld erhält, kann auseinanderfallen. Diese Rollen sollten bewusst und eindeutig festgelegt sein.

Ordnen Sie jeder Police vier Rollen zu
Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag und übt die vertraglichen Rechte aus. Die versicherte Person ist die Person, deren Tod die Leistung auslösen kann. Der Beitragszahler trägt wirtschaftlich die Prämie. Der Bezugsberechtigte soll die Leistung erhalten. Entscheidend ist, wer in Ihrer Police welche Rolle übernimmt.
Legen Sie dafür je Vertrag eine Zeile an. Notieren Sie Vertragsnummer, Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler und Begünstigte. Ergänzen Sie Summe und Laufzeit aus den aktuellen Unterlagen. Bei zwei ähnlichen Policen zeigt sich so etwa, ob versehentlich zweimal derselbe Todesfall abgesichert wurde, obwohl gegenseitiger Schutz beabsichtigt war.
Über die Anfrage zur Risikolebensversicherung können Sie den Kontakt für die geplante Absicherung herstellen. Das Formular erfasst Ihr Anliegen, Postleitzahl und Kontaktdaten. Ihre Rollenübersicht halten Sie für das anschließende Gespräch bereit.
Entscheiden Sie über die Art des Bezugsrechts
§ 159 VVG unterscheidet den Zeitpunkt, zu dem der Begünstigte sein Recht erwirbt. Bei widerruflicher Benennung entsteht es erst mit dem Versicherungsfall, bei unwiderruflicher Benennung bereits mit der Bezeichnung als Bezugsberechtigter. Die Entscheidung betrifft deshalb auch den Spielraum für spätere Änderungen. Lassen Sie sich vor einer unwiderruflichen Festlegung erklären, welche Zustimmung für eine Änderung Ihres konkreten Vertrags erforderlich wäre.
Benennen Sie die Personen nach den Vorgaben des Versicherers eindeutig, etwa mit vollständigem Namen und Geburtsdatum. Klären Sie außerdem, wer ersatzweise begünstigt werden soll, wenn die zuerst benannte Person den Versicherungsfall nicht erlebt. Eine Ersatzperson und mehrere gleichzeitig Begünstigte erfüllen unterschiedliche Wünsche. Schreiben Sie auf, welche dieser beiden Lösungen Sie meinen, bevor Sie die Erklärung ausfüllen.
Mehrere Begünstigte brauchen eine bewusste Aufteilung
Nach § 160 Absatz 1 VVG sind mehrere benannte Personen zu gleichen Teilen bezugsberechtigt, wenn ihre Anteile nicht bestimmt sind. Der von einem Bezugsberechtigten nicht erworbene Anteil wächst den übrigen Bezugsberechtigten zu. Für Ihren gewünschten Verteilungsschlüssel sollten Sie die Anteile ausdrücklich festlegen und vom Versicherer prüfen lassen.
Ein fiktives Beispiel zeigt die Entscheidung. Eine Person möchte ihren Partner und zwei volljährige Kinder begünstigen. Für die reine Planungsrechnung stehen 300.000 Euro zur Verfügung, ohne vorrangige Rechte anderer. Personen, Betrag und Quoten sind frei erfunden. Es geht ausschließlich um die Verteilung, nicht um eine zugesagte Auszahlung oder eine steuerliche Berechnung.
| Gewünschte Aufteilung | Partner | Erstes Kind | Zweites Kind |
|---|---|---|---|
| Alle erhalten denselben Anteil | 100.000 Euro | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
| Partner 60 Prozent, Kinder jeweils 20 Prozent | 180.000 Euro | 60.000 Euro | 60.000 Euro |
Die zweite Variante verschiebt insgesamt 80.000 Euro zu dem Partner, der im Beispiel die laufenden Haushaltskosten tragen soll. Ob das dem eigenen Wunsch entspricht, lässt sich an den Beträgen besser beurteilen als an der bloßen Reihenfolge der Namen. Wer alle drei Personen aufzählt, hat damit noch keinen Schwerpunkt zugunsten des Partners formuliert.
Prüfen Sie die Quoten rechnerisch auf insgesamt 100 Prozent. Fragen Sie bei einer fallenden Versicherungssumme auch nach der Bedeutung der Anteile in späteren Vertragsjahren. Ein unveränderter Prozentsatz steht dann für einen anderen Geldbetrag. Soll stattdessen ein bestimmter Betrag vorrangig zugeordnet werden, lassen Sie klären, ob und wie der Versicherer diesen Wunsch abbilden kann.
Über Kreuz verändert die Zuordnung der Vertragsrollen
Bei der Über-Kreuz-Gestaltung, wie sie die Allianz beschreibt, schließt jeder Partner einen Vertrag auf das Leben des anderen ab. In diesem Modell ist der jeweilige Versicherungsnehmer zugleich Beitragszahler und Begünstigter. Übertragen Sie eine solche Gestaltung ausdrücklich in Ihre Rollenübersicht, statt nur beide Namen auf den Anträgen zu kontrollieren.
Für eine private Versicherung auf den Todesfall einer anderen Person verlangt § 150 Absatz 2 VVG deren schriftliche Einwilligung, wenn die vereinbarte Leistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt. Die Vorschrift enthält Sonderregelungen. Lassen Sie die erforderlichen Erklärungen für Ihre Konstellation prüfen.
Besprechen Sie auch, wer die Beiträge tatsächlich tragen soll und wer über den jeweiligen Vertrag verfügt. Wenn eine Über-Kreuz-Lösung aus steuerlichen Gründen erwogen wird, gehören diese Angaben gemeinsam in die Steuerberatung. Aus der Bezeichnung allein lässt sich für Ihren Fall keine Steuerersparnis ableiten.
Nach der Kredittilgung den Sicherheitseintrag klären
Bei einer zur Kreditsicherung eingesetzten Police gehören die Sicherungsvereinbarung und die aktuelle Vertragsauskunft zusammen. Lassen Sie anhand dieser Unterlagen erklären, welche Rechte die Bank hat und wie sich diese auf den für Angehörige vorgesehenen Betrag auswirken. Verplanen Sie eine mögliche Leistung nicht gleichzeitig vollständig für die Darlehenstilgung und die Lebenshaltung.
Im folgenden fiktiven Fall ist der Kredit vollständig zurückgezahlt. Die Versicherungsnehmerin findet aber nur eine alte Police mit einem Hinweis auf die Abtretung an die Bank. Sie möchte den verbleibenden Vertrag künftig für die Absicherung ihres Partners nutzen. Der erste offene Punkt ist der dokumentierte Stand der Sicherheit.
Sie legt Darlehensnummer und Versicherungsnummer nebeneinander und fragt die Bank, auf welche Vereinbarung sich die Sicherheit bezieht und welche Freigabeunterlagen für genau diese Police erforderlich sind. Das verhindert, dass eine allgemeine Bestätigung über den erledigten Kredit mit einer Erklärung zum Versicherungsvertrag verwechselt wird.
Anschließend stimmt sie mit dem Versicherer ab, welche Unterlagen dort eingehen müssen. Sie bittet um eine aktuelle Auskunft, welche Rechte nach Bearbeitung noch vermerkt sind. Stimmen Bankauskunft und Versichererstand nicht überein, bleibt dieser konkrete Punkt offen. Sie stellt dann eine gezielte Rückfrage mit beiden Vertragsnummern und den betreffenden Schreiben.
Erst anhand des geklärten Vertragsstands entscheidet sie, ob das bestehende Bezugsrecht bereits zu ihrem Partner passt oder eine Änderung nötig ist. Der Fall beschreibt einen sinnvollen Dokumentenabgleich. Ob und mit welcher Erklärung eine Sicherheit rechtlich freigegeben wird, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.
Lebensereignisse mit der Nachlassplanung abgleichen
Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt oder der Tod einer begünstigten Person sind Anlässe, die gewünschte Zuordnung neu zu prüfen. Legen Sie dazu die Rollenübersicht, vorhandene testamentarische Regelungen und Ihre aktuellen Versorgungswünsche nebeneinander. Markieren Sie, wo dieselbe Person in verschiedenen Unterlagen unterschiedlich bedacht ist. Lassen Sie das Zusammenspiel bei rechtlichen Unklarheiten fachkundig prüfen.
Bei minderjährigen Begünstigten gehört eine weitere Frage in dieses Gespräch: Wer soll die Angelegenheiten des Kindes im Leistungsfall bearbeiten und wie passt das zur übrigen Vorsorge? Trennen Sie diesen Verwaltungswunsch von der Entscheidung, wem das Geld wirtschaftlich zugedacht ist. Beides sollte verständlich beschrieben sein, bevor eine rechtliche Gestaltung gewählt wird.
Senden Sie beschlossene Änderungen über den vom Versicherer vorgesehenen Weg und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Vergleichen Sie darin Personen, Anteile und Art des Bezugsrechts mit Ihrer Erklärung. Versehen Sie Ihre Übersicht mit dem Datum dieser Bestätigung, damit künftig erkennbar bleibt, welcher Stand tatsächlich mit dem Versicherer abgestimmt ist.
Machen Sie den Vertrag für Hinterbliebene auffindbar
Bewahren Sie Police, Nachträge und Ansprechpartner geordnet auf. Eine vertraute Person sollte wissen, wo sie diese Unterlagen findet. Nennen Sie Versicherer und Vertragsnummer in einer Übersicht, aber keine Zugangsdaten in einer offen zugänglichen Liste. Kennzeichnen Sie ältere Fassungen, damit im Ernstfall nicht versehentlich ein überholtes Bezugsrecht als aktuell gelesen wird.
Über die kostenfreie und unverbindliche Anfrage zur Risikolebensversicherung stellen Sie den ersten Kontakt für Ihre Absicherung her. Die vorbereitete Übersicht hilft im folgenden Gespräch, die gewünschte Empfängerzuordnung anhand der vorhandenen Verträge zu klären.
Quellen und weiterführende Informationen
Ihr nächster Schritt
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