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DGUV-V3-Prüfung vorbereiten: Welche Geräte gehören in die Bestandsliste?
Eine alte Geräteliste ist selten die ganze Wirklichkeit. Geräte wechseln Räume, kommen hinzu oder sind im Außendienst unterwegs. Eine geordnete Aufnahme macht diese Lücken vor dem Prüftermin sichtbar.

Beginnen Sie mit den Arbeitsbereichen
Teilen Sie den Betrieb für die Aufnahme in nachvollziehbare Bereiche auf. Das können Büro, Werkstatt, Lager und die Fahrzeuge des Außendienstes sein. Legen Sie fest, wer die dort verwendeten Geräte kennt. Eine zentrale Einkaufsliste enthält häufig beschaffte Geräte, zeigt aber nicht zuverlässig deren heutigen Standort oder tatsächliche Nutzung.
Gehen Sie von den Arbeitsabläufen aus. Welche elektrischen Geräte werden für eine Aufgabe verwendet, wo liegen zugehörige Netzteile und welche Verlängerungsleitungen sind im Einsatz? Notieren Sie zunächst den Bestand, ohne selbst jeden Gegenstand rechtlich einzuordnen. Die fachliche Abgrenzung des Prüfauftrags erfolgt anschließend mit dem Prüfdienst und den betrieblich Verantwortlichen.
Sie können eine DGUV-V3-Prüfung für elektrische Geräte anfragen, auch wenn die genaue Menge noch nicht feststeht. Das Formular erfasst die Anliegenauswahl, Ihre PLZ und Kontaktdaten. Die Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich. Die Bestandsliste dient danach als Grundlage für das Gespräch mit dem Elektroprüfbetrieb.
Eindeutige Kennungen erleichtern die Zuordnung
Verwenden Sie vorhandene Inventarnummern, sofern sie eindeutig und noch brauchbar sind. Zwei ähnliche Bohrmaschinen oder mehrere gleichartige Monitore müssen auseinandergehalten werden können. Eine bloße Mengenangabe wie “zehn Geräte im Lager” hilft bei der ersten Schätzung, aber nicht bei der späteren Zuordnung eines einzelnen Prüfergebnisses.
Wenn keine Kennungen vorhanden sind, fragen Sie den Prüfdienst, wie die Inventarisierung im Auftrag organisiert werden kann. Kaufen Sie nicht vorschnell ein neues Etikettensystem, bevor klar ist, welche Daten übernommen werden sollen. Wichtiger ist zunächst, dass jeder Datensatz zum tatsächlichen Gegenstand passt und vorhandene Kennungen nicht doppelt vergeben werden.
Die DGUV Information 203-070 nennt in Abschnitt 3.7 die Identifikation des Betriebsmittels und den Verwendungsort als Bestandteile einer aussagekräftigen Dokumentation. Für Ihre Vorbereitung folgt daraus eine einfache Aufgabe: Sorgen Sie dafür, dass sich Liste und Gerät später wiederfinden lassen.
Mobile und gemeinsam genutzte Geräte berücksichtigen
Geräte im Außendienst fehlen leicht bei einer Aufnahme am Hauptstandort. Fragen Sie deshalb nach Werkzeugen und Ladegeräten in Fahrzeugen, zeitweise ausgeliehenen Betriebsmitteln und Geräten an anderen Einsatzorten. Halten Sie fest, wann sie verfügbar sind. Die Liste beschreibt sonst nur das, was zufällig am Tag der Begehung im Gebäude stand.
Bei gemeinsam genutzten Geräten sollte eine zuständige Person benannt sein. Das muss nicht der einzige Nutzer sein. Es geht darum, wer Auskunft über Standort und Verfügbarkeit geben kann. Ein Prüfteam kann seine Zeit besser planen, wenn ein bestimmter Ansprechpartner das Gerät organisiert, statt mehrere Abteilungen danach zu durchsuchen.
Auch privat mitgebrachte Geräte oder fremde Geräte im Betrieb sollten nicht stillschweigend verschwinden. Kennzeichnen Sie die Herkunft und klären Sie den Umgang mit der betrieblich verantwortlichen Person und dem Prüfdienst. Eigentum allein beantwortet nicht alle Fragen zur sicheren Verwendung am Arbeitsplatz. Lassen Sie den konkreten Fall fachlich einordnen.
Erfassen Sie nur Informationen, die eine Entscheidung tragen
Eine erste Übersicht muss nicht jedes technische Detail enthalten. Sinnvoll sind die Angaben, mit denen der Prüfdienst den Bestand zuordnen und offene Gruppen erkennen kann. Ergänzen Sie weitere Felder erst, wenn deren Zweck für Ihren Auftrag klar ist. Sonst entsteht eine aufwendige Tabelle, die vor dem nächsten Termin bereits veraltet ist.
| Feld | Praktischer Zweck |
|---|---|
| Kennung oder vorläufige Bezeichnung | Gerät eindeutig wiederfinden |
| Geräteart | Bestand verständlich beschreiben |
| Standort oder Einsatzbereich | Prüfung organisatorisch planen |
| Zuständige Person | Verfügbarkeit und Rückfragen klären |
| Vorhandener Prüfbezug | Früheres Protokoll zuordnen |
| Offener Punkt | Fehlende Angaben sichtbar halten |
Trennen Sie Geräte von elektrischen Anlagen, wenn beides Gegenstand Ihrer Anfrage sein könnte. Eine Liste tragbarer Geräte bildet beispielsweise nicht automatisch die elektrische Gebäudeinstallation ab. Fragen Sie, welcher Auftrag für welche Gruppe benötigt wird. Ein gemeinsames Schlagwort “DGUV-V3” genügt als vollständige Abgrenzung nicht.
Alte Listen mit dem heutigen Bestand abgleichen
Kennzeichnen Sie neue, nicht mehr vorhandene und nicht auffindbare Einträge unterschiedlich. Löschen Sie alte Datensätze nicht unbesehen, wenn damit frühere Prüfnachweise ihren Bezug verlieren. Fragen Sie nach einem nachvollziehbaren Verfahren für ausgemusterte Geräte. Die Historie soll verständlich bleiben, ohne den aktuellen Auftrag mit längst entfernten Gegenständen aufzublähen.
Ein Gerätewechsel am selben Arbeitsplatz ist besonders leicht zu übersehen. Der neue Drucker steht am alten Platz, trägt aber eine andere Identität und hat eine andere Vorgeschichte. Aktualisieren Sie deshalb die Zuordnung. Übertragen Sie ein früheres Prüfergebnis nicht allein wegen desselben Standorts auf das Ersatzgerät.
Wenn die gezählte Menge von der bisherigen Liste abweicht, ist das zunächst ein Klärungspunkt. Prüfen Sie, ob Zubehör, andere Standorte oder doppelte Einträge die Abweichung erklären. Geben Sie dem Prüfdienst den tatsächlichen Stand mit Datum. Eine Schätzung darf als vorläufige Kalkulationsgrundlage dienen, sollte aber als solche erkennbar bleiben.
Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt mehr als die Anzahl
Der Prüfumfang ergibt sich nicht allein aus einer Zählung. § 3 BetrSichV verlangt, Gefährdungen aus Arbeitsmittel, Umgebung und Verwendung zu beurteilen sowie erforderliche Prüfungen festzulegen. Stellen Sie deshalb vorhandene betriebliche Festlegungen und relevante Herstellerinformationen zur Verfügung, soweit sie für die Abstimmung benötigt werden.
Beschreiben Sie besondere Einsatzbedingungen sachlich. Ein Gerät wird vielleicht in einer trockenen Büroumgebung verwendet, ein anderes häufig transportiert oder in einer Werkstatt eingesetzt. Diese Angaben helfen bei der fachlichen Planung. Sie sollen daraus keine eigenen Messverfahren oder pauschalen Prüffristen ableiten.
Beispiel eines Betriebs mit Büro und Montagefahrzeugen
Ein Handwerksbetrieb zählt zunächst nur die Geräte im Gebäude. Beim Abgleich mit den Teams kommen Werkzeuge und Ladegeräte aus mehreren Montagefahrzeugen hinzu. Einige Geräte sind am geplanten Prüftag auf Baustellen. Der Betrieb ergänzt die Liste und stimmt mit dem Prüfdienst ab, wie deren Verfügbarkeit organisiert wird.
Am Ende liegen eine zugeordnete Bestandsübersicht und eine Liste noch offener Geräte vor. Der Auftrag kann darauf aufbauen, statt eine scheinbar vollständige Zahl zu verwenden. Über die Anfrage zur DGUV-V3-Prüfung können Sie diesen nächsten Schritt beginnen und die Bestandsaufnahme im anschließenden Gespräch besprechen.
Quellen und weiterführende Informationen
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