Wissen für Ihre Entscheidung
DGUV-V3-Angebote vergleichen: Was steckt hinter dem Preis je Gerät?
Ein niedriger Stückpreis sagt wenig, wenn Inventarisierung, besondere Geräte oder die Ergebnisübergabe offenbleiben. Ein guter Vergleich beginnt beim gleichen Bestand und endet beim nutzbaren Nachweis.

Die gleiche Menge ist die erste Voraussetzung
Legen Sie für den Angebotsvergleich dieselbe aktuelle Bestandsübersicht zugrunde. Kennzeichnen Sie, welche Geräte sicher erfasst sind und wo die Menge noch geschätzt wird. Wenn ein Anbieter mit einer niedrigeren Zahl kalkuliert, sollte erkennbar sein, ob Geräte fehlen oder ob er eine andere Zählweise verwendet. Eine scheinbar günstigere Gesamtsumme kann allein daraus entstehen.
Fragen Sie, was als einzelne Prüfposition gerechnet wird. Bei Geräten mit Zubehör oder mehreren zu betrachtenden Bestandteilen kann die kaufmännische Zählweise unterschiedlich beschrieben sein. Lassen Sie die Abrechnung an einem Beispiel aus Ihrem Bestand erklären. So können Sie die Angebote vergleichen, ohne selbst die fachlich erforderlichen Prüfschritte festzulegen.
Über die Anfrage für DGUV-V3-Prüfungen wählen Sie Ihr Anliegen und nennen PLZ sowie Kontaktdaten. Die Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich. Eine detaillierte Bestandsliste und Ihre Fragen zum Leistungsumfang besprechen Sie im anschließenden Kontakt mit dem Elektroprüfbetrieb.
Die Gerätegruppe muss zum angebotenen Preis passen
Ein allgemeiner Preis je Gerät kann sich auf einen bestimmten, abgegrenzten Bestand beziehen. Klären Sie, wie besondere Betriebsmittel, schwer zugängliche Geräte oder zusätzliche Anlagenprüfungen behandelt werden. Ein Angebot für tragbare Bürogeräte beschreibt nicht automatisch auch die Prüfung elektrischer Gebäudeanlagen oder sämtlicher Maschinen.
Stellen Sie die tatsächlichen Einsatzbereiche vor. Gibt es Werkstattgeräte, mobile Ausstattung, besondere Betriebsbedingungen oder Geräte, die nur in festgelegten Zeitfenstern verfügbar sind? Der Anbieter sollte erläutern, ob dies im Angebot berücksichtigt ist. Vermeiden Sie eine künstlich niedrige Ausgangsmenge, die erst am Prüfungstag auf den wirklichen Umfang anwächst.
Fragen Sie zudem, wer die Prüfung fachlich verantwortet. Die DGUV Information 203-070 beschreibt in Abschnitt 2.22 die Anforderungen an die Prüfperson bezogen auf die jeweilige Prüfarbeit. Lassen Sie sich die Eignung für Ihren Bestand erläutern. Eine pauschale Bezeichnung als “geschultes Personal” ist dafür als alleinige Auskunft zu ungenau.
Inventarisierung und Datenübernahme als eigene Leistung
Wenn Ihr Bestand bereits eindeutige Kennungen hat, fragen Sie nach deren Weiterverwendung. Wenn eine neue Erfassung nötig ist, sollte das Angebot beschreiben, wie sie erfolgt und welche Daten Sie erhalten. Die Inventarisierung kann einen anderen Aufwand verursachen als die Prüfung eines bereits sauber erfassten Bestands.
Prüfen Sie auch, ob alte Ergebnisse übernommen werden sollen und welche Bedeutung diese Übernahme hat. Ein importierter Datensatz ist noch keine neue Prüfung. Die Unterlagen sollten alte und aktuelle Ergebnisse klar auseinanderhalten. Lassen Sie sich erklären, wie ausgemusterte, doppelte oder nicht auffindbare Geräte behandelt werden.
Eine digitale Plattform kann praktisch sein. Für Ihre Entscheidung zählt jedoch, ob Sie die benötigten Unterlagen dauerhaft in einer nutzbaren Form erhalten. Fragen Sie nach Exportmöglichkeiten, Dateiformaten und gegebenenfalls zusätzlichen Kosten. Behaupten Sie solche Funktionen nicht aus einer allgemeinen Aussage wie “digitale Dokumentation”, sondern lassen Sie den konkreten Umfang bestätigen.
Nebenkosten und Unterbrechungen sichtbar machen
Übernehmen Sie Anfahrt, Mindestauftragswerte und gesonderte Leistungen in den Vergleich, soweit sie im Angebot genannt sind. Kennzeichnen Sie offene Positionen. Rechnen Sie einen ungeklärten Zusatztermin nicht stillschweigend mit null Euro, aber setzen Sie auch keinen frei erfundenen Betrag an. Bitten Sie um die Berechnungsgrundlage.
Die Verfügbarkeit der Geräte kann den Ablauf beeinflussen. Wenn ein Teil am Prüftag nicht erreichbar ist, muss die weitere Bearbeitung abgestimmt werden. Fragen Sie vorab, wie fehlende Geräte dokumentiert und weitere Termine angeboten werden. Das hilft Ihrem Betrieb, die Vorbereitung passend zum Auftrag zu organisieren.
Berücksichtigen Sie außerdem den internen Aufwand. Ein sehr knappes Zeitfenster kann zusätzliche Koordination erfordern. Der günstigste externe Preis ist nicht automatisch der günstigste Gesamtaufwand, wenn mehrere Teams ungeplant warten. Dafür brauchen Sie keine aufwendige Wirtschaftlichkeitsrechnung. Benennen Sie die konkreten Abläufe, die der Termin berührt.
Eine Tabelle für den tatsächlichen Vergleich
| Punkt | Was aus dem Angebot hervorgehen sollte |
|---|---|
| Bestand | Gerätezahl und einbezogene Bereiche |
| Prüfleistung | Welche Gruppen und Anlässe umfasst sind |
| Erfassung | Neue Inventarisierung oder Nutzung vorhandener Kennungen |
| Dokumentation | Inhalt, Übergabe und nutzbare Dateiform |
| Termin | Voraussetzungen und mögliche Unterbrechungen |
| Zusatzaufwand | Abrechnung offener Mengen und weiterer Besuche |
| Mängelbehandlung | Meldung, Abstimmung und gesonderte Reparaturaufträge |
Lesen Sie die Preise mit ihrem Steuerstatus. Trennen Sie verbindlich beschriebene Leistungen von Optionen. Eine optionale Reparatur ist nicht dasselbe wie die notwendige Dokumentation der Prüfung. Wenn die Begriffe unklar sind, stellen Sie eine Frage zur jeweiligen Position und bitten Sie um eine nachvollziehbare Ergänzung.
Nach § 14 BetrSichV sind die Ergebnisse der dort geregelten Prüfungen aufzuzeichnen. Der angebotene Nachweis gehört deshalb in Ihre Prüfung des Leistungsumfangs. Eine Plakette am Gerät allein beantwortet nicht, welche Aufzeichnungen Ihnen tatsächlich übergeben werden.
Beispiel mit zwei verschiedenen Kalkulationsgrundlagen
Ein Unternehmen erhält ein Angebot auf Grundlage seiner alten Liste und ein zweites nach einer aktualisierten Aufnahme. Die zweite Summe ist höher, enthält aber zusätzliche Geräte aus dem Außendienst und eine erstmalige Kennzeichnung. Das Unternehmen gleicht zunächst die Mengen und Leistungen ab. Erst danach lässt sich der Preisunterschied beurteilen.
Es bittet beide Anbieter um eine Fassung zum gleichen bestätigten Bestand. Ein verbleibender Unterschied betrifft den Datenexport. Der Einkauf klärt mit der intern verantwortlichen Person, welche Unterlagen für die weitere Geräteverwaltung benötigt werden. Damit bekommt eine scheinbar nebensächliche Position eine konkrete Bedeutung für den späteren Betrieb.
Mit einer aktuellen Angebotsfassung entscheiden
Bündeln Sie Rückfragen und lassen Sie wesentliche Änderungen schriftlich einarbeiten. Bewahren Sie die aktuelle Version mit Datum auf. Vor der Beauftragung sollten Gerätebestand, fachlicher Umfang, Dokumentation und offene Kosten verständlich sein. Fragen zur sicherheitstechnischen Durchführung erläutert die fachlich zuständige Prüfperson.
Wenn der Bestand noch nicht ausreichend bekannt ist, kann eine vorgelagerte Aufnahme der richtige nächste Schritt sein. Lassen Sie deren Ziel und Preis ebenfalls klar beschreiben. Über die Anfrageseite für DGUV-V3-Prüfungen können Sie eine Geräteprüfung oder die Klärung des Umfangs auswählen und Ihre Angebotsfragen anschließend besprechen.
Quellen und weiterführende Informationen
Ihr nächster Schritt
Von der Orientierung
zur Anfrage.
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